Nachrichten des Amtes Niepars
Alle Gemeinden: Beteiligungsberichte für das Haushaltsjahr 2019
Beteiligungsberichte
Nach § 73 Abs. 3 KV M-V haben die Gemeinden zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Bericht hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, der Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem Zweck bereitzuhalten.
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird auf der Homepage des Amtes Niepars, unter der jeweiligen Gemeindeseite hingewiesen.