Gemeinde Steinhagen
Zirka 3,5 km von der Stadtgrenze der Hansestadt Stralsund entfernt beginnt mit der Ortslage Negast das Gemeindegebiet Steinhagens, zu dem noch die Ortsteile Steinhagen und Krummenhagen zählen. Das Gemeindegebiet wird von zwei überregionalen Straßenanbindungen, der Bundesstraße 194 und der Landstraße 22, die das Gebiet Stralsund/Rügen mit dem Binnenland (Autobahn A 20, A 19, Brandenburg) verbinden, gequert. Die beiderseits dieser stark befahrenen Straßen liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete „Krummenhagener See“ und „Borgwallseegebiet“ geben neben den flachwelligen freiliegenden Acker- und Wiesenflächen dem Gemeindegebiet ihr Gepräge.
Diese geschützten Gebiete haben so manche botanische Rarität bewahrt, sind die sichere Heimat seltener Tierarten geworden und stellen sich dem aufmerksamen Spaziergänger und Naturliebhaber als ein kleines Paradies dar. So ist der Borgwallsee einer der letzten Seen Deutschlands mit einem durchgehend unbebauten Ufer und der Krummenhagener See, mit einem dichten Schilfgürtel umgeben, lockt alljährlich im Herbst in Scharen Graugänse und andere Zugvogelarten an. Dicht am See liegt der Ortsteil Krummenhagen, dem seit Jahren der Verein „Ökologische Beschäftigungsinitiative“ sein landschaftliches Gepräge gibt.
Die Gemeinde Steinhagen hat, nicht zuletzt durch die günstige Lage und eine kluge vorausschauende Flächenplanung bedingt, in den letzten Jahren einen ungeheuren Entwicklungsschub erfahren. Von einst 1280 Einwohnern um 1990 ist durch Zuwanderung die Einwohnerzahl auf nunmehr 2800 gestiegen, wodurch die Gemeinde zu einer der dynamischsten in ganz Mecklenburg-Vorpommern avancierte. Diese freie Entfaltungsmöglichkeit und die Attraktivität für neue Bewohner und Besucher
unserer Gemeinde ist nicht nur an den neuen Wohngebieten, sondern auch an den historischen Elementen der Gemeinde ablesbar.
Steinhagen selbst war im Jahr 1283 eine Gründung des Klosters Neuenkamp in Franzburg, welches wiederum 1233 in Altenkamp (Franzburg) als Zisterzienser-Kloster gegründet worden war. Die 700-Jahr-Feier 1983 fand natürlich in sehr festlicher Atmosphäre statt.
Der Ortsteil Negast (früher Nigas) bestand schon bei der Gründung des Klosters Neuenkamp. Beredtes Zeugnis der historischen Steinhägener Entwicklung ist unsere schöne Dorfkirche, die zum Ende der 80er-Jahre dem baulichen Verfall preisgegeben
war. Durch die vitale Arbeit der Kirchengemeinde, des befreundeten Kirchenkreises St.-Peter-Ording in Schleswig-Holstein und auch der beachtlichen Spenden aus der Bevölkerung sowie unter Ausnutzung der sich gebotenen Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern konnte dieses Bau- und Geschichtsdenkmal in würdevoller Weise gerettet werden. Die Kirche verfügt über eine interessante Innenausstattung, u. a. befindet sich hier auch der Mönchstein aus Grün Kordshagen, um ihn so vor einer weiteren Zerstörung durch Witterungseinflüsse zu schützen. Seit der Orgelweihe am 22.05.1993, als sie das 1. Mal nach der Restaurierung voreinem begeisterten Publikum erklang, finden wieder zahlreiche Orgelkonzerte statt.
Neben dem sicher beeindruckenden Besuch der Kirche ist dem Gast eines der in diesen historischen Gemäuern stattfindenden abendlichen Chor- und Bläserkonzerte immer wieder ein Erlebnis. In den letzten Jahren und Monaten sind natürlich auch neuzeitliche Gemeindebedarfsbauten entstanden. So konnte im Dezember 1995 das Diakonische Werk der Pommerschen Evangelischen Kirche im Beisein vieler Förderer und Freunde in Negast ihr neues wunderschönes Altenpflegezentrum „Emmaus“ mit 80 Pflegeplätzen einweihen. Die Senioren veranstalten im Laufe des Jahres viele kulturelle und sportliche Unternehmungen. Bereits zum Jahreswechsel 1995/96 eröffnete in Negast das SEE-Zentrum mit vielen attraktiven Einkaufs- und Dienstleistungsbereichen. Sehr zur Freude gerade der jüngeren Einwohner und der vielen regionalen und überregionalen Besucher verfügt die Gemeinde nun im Ort über ein Schwimmbad mit Sauna und ein Bowlingzentrum. An weiteren Dienstleistungsbereichen stehen Bäcker, Fleischer, Friseure, drei Hotels bzw. Pensionen sowie mittlerweile sieben gastronomische Einrichtungen, die praktisch jeden Gaumenwunsch erfüllen können, zur Verfügung. Auch sind zwei hier praktizierende
allgemeinmedizinische Ärzte und ein Zahnarzt ständig um die Gesundheit unserer Bürger und natürlich der Gäste bemüht.
In der Gemeinde Steinhagen hat sich ein ausgeprägtes Vereinsleben als Träger des öffentlichen Lebens entwickelt, sei es im Sportverein, Hundezüchterverein, Reiterhof Spetzke, Verein Umweltfreunde und Angler Borgwallsee e. V., Verein Küstenflieger Steinhagen, Schützenverein Borgwallsee e. V., Motorsportclub Nordvorpommern e. V. im DMV Motorsportzentrum Steinhagen, Schulförderverein der Schule Steinhagen, Landart Eduard Albrecht, die Ökologische Beschäftigungsinitiative Krummenhagen e. V. und dem Mühlenverein Steinhagen e. V., der sich um den Erhalt und die Wiederherstellung der Erdholländerwindmühle bemüht. Zur öffentlichen Sicherheit tragen die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr mit ihrer aktiven Bereitschaft bei und dokumentieren mit ihrer Arbeit ein gut funktionierendes Feuerwehrwesen. Hiervon zeugt auch der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Steinhagen im Jahr 1999.
Bereits seit Dezember 1990 unterhalten die Bürger der Gemeinde Steinhagen zu ihrer niedersächsischen Partnergemeinde, der Samtgemeinde Hambergen, gute partnerschaftliche Beziehungen.
Neben den beiden gut ausgelasteten Kindertagesstätten in Steinhagen und Negast hält die Gemeinde die Grundschule „Karl Krull“ mit ca. 100 Schülern vor.
Besonders erwähnenswert sind die Möglichkeiten der aktiven Erholung in der freien Natur. Verleitet doch gerade der Landesradfernweg „Mecklenburgische Seenplatte–Rügen“, der die Gemeinde durchquert, zu interessanten Ausflügen in die reizvolle Natur, aber auch nach Stralsund und in Richtung Richtenberg. Links- und rechtsseitig des überregionalen Radweges führen viele gut ausgebaute Rad- und Wanderwege der Gemeinde in die ruhig gelegene Landschaft, wo Sie schon nach wenigen Metern das Naturerlebnis erwartet.
Aufruf an die Einwohner der Gemeinde Steinhagen

Aufruf für Senioren und weitere hilfsbedürftige Personen der Gemeinde Steinhagen
- Öffentliche Bekanntmachung der BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH:
- Beschränkte Ausschreibung: Landw. Flächen in Steinhagen (veröffentlicht am 07.06.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung der BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH:
- Beschränkte Ausschreibung: Grünland in Seemühl (veröffentlicht am 03.06.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung über die 4. Änderung des Verfahrensgebietes im Flurneuordnungsverfahren Löbnitz vom 02.05.2022 (veröffentlicht am 19.05.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung der BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH:
- Beschränkte Ausschreibung: Landwirtschaftliche Flächen in Krummenhagen III (veröffentlicht am 27.04.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung der BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH:
- Beschränkte Ausschreibung: Grünland in Krummenhagen II (veröffentlicht am 27.04.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung vom 22.04.2022 - Freiwilliger Landtausch "Obermützkow VII" - (veröffentlicht am 26.04.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuer-/Gebührenbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 06.01.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung - Freiwilliger Landtausch "Karnin II" - (veröffentlicht am 23.12.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung - Freiwilliger Landtausch "Eixen II" - (veröffentlicht am 27.10.2021)
- Beschluss über die 9. Änderung des Verfahrensgebietes im Flurneuordnungsverfahren Zimkendorf - (veröffentlicht am 20.10.2021)
- Mitteilung des Straßenbauamtes Stralsund: Projektinformation Deckenerneuerung auf der B194 von Grimmen bis Negast sowie das Umleitungskonzept
- (veröffentlicht am 01.09.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichtes Stralsund:
Terminsbestimmung: öffentliche Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Gemarkung Seemühl; Flur 2; Flurstück 196; Waldfläche Nördlich des Steinhäger Weges, Jagen 34; mit einer Größe von 11.003 m²) - (veröffentlich am 19.08.2021)
- Mitteilung des Straßenbauamtes Stralsund: Vorinformation zur geplanten Baumaßnahme Deckenerneuerung auf der B194 von Grimmen bis Negast - (veröffentlicht am 09.08.2021)
- Ausführungsanordnung - Freitwilliger Landtausch Seemühl IX - öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft, Umwelt Vorpommern vom 22.07.2021 - (veröffentlicht am 03.08.2021)
- Ausführungsanordnung - Freiwilliger Landtausch Seemühl X - öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft, Umwelt Vorpommern vom 22.07.2021 - (veröffentlicht am 03.08.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung - Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen im Flurneuordnungsverfahren Zimkendorf - (veröffentlicht am 06.07.2021)
- Ausführungsanordnung - Freiwilliger Landtausch Obermützkow V - (veröffentlicht am 20.05.2021)
- Förderprogramm - Herstellung der Barrierefreiheit von 15 Bushaltestellen der Gemeinde Steinhagen
- (veröffentlicht am 10.03.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuerbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 15.01.2021)
- Erschließungsbeitragssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung ab dem 01.01.2021.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Steinhagen
(Veröffentlicht am 14.06.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-2017.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-2018.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Niederschlagswasserbeitragssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-Ortsteil-Steinhagen-Straße-der-Jugend1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung der Gemeinde Steinhagen über die Benutzung kommunaler Sportstätten und Einrichtungen in der Gemeinde Steinhagen
(Veröffentlicht am 05.07.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Abwasserbeseitigung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 1. Änderungssatzung über die Abwasserbeseitung (Abwasserbeseitigungssatzung)
(Veröffentlicht am 26.11.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Steinhagen1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste"
(Veröffentlicht am 10.02.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft in der Gemeinde Steinhagen
(Veröffentlicht am 25.01.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-im-Gebiet-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinhagen vom 13.08.2018.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Stundungs-Niederschlagungs-und-Erlasssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-1.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-2.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-3.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-4.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-5.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-6.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-7.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-8.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-9.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-10.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-11.Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-12.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-13.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Steinhagen für die Haushaltsjahr 2022 und 2023
(Veröffentlicht am 07.06.2022) - Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Steinhagen der Haushaltsjahre 2012-2016
(Veröffentlicht am 12.04.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Steinhagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
(Veröffentlicht am 01.11.2021) - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Steinhagen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
(Veröffentlicht am 16.03.2021) - Haushaltssatzung der Gemeinde Steinhagen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
- Haushaltssatzung der Gemeinde Steinhagen für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-für-das-Jahr-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Steinhagen-für-das-Haushaltsjahr-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 20,10,2021
Jahresabschluss 2016 - veröffentlicht am 30.11.2020
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Beteiligungsbericht der Gemeinde Steinhagen für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Steinhagen für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020
Räumlichkeiten für private Feiern oder Veranstaltungen
Die Gemeinde Steinhagen bietet für die stundenweise Nutzung bzw. ganztägige Veranstaltungen (Feiern, Jubiläen etc.) folgende Räumlichkeiten zur Anmietung an: