Gemeinde Pantelitz

Die Gemeinde Pantelitz mit ihren Ortsteilen Pantelitz, Pütte, Viersdorf und Zimkendorf liegt etwa 5 km westlich von der Hansestadt Stralsund entfernt. Die Bundesstraße B 105 verläuft mitten durch die Gemeinde Pantelitz und gewährleistet so eine gute Verkehrsanbindung. Auch alle anderen Gemeindestraßen sind in den letzten Jahren neu ausgebaut worden.
Erstmalig urkundlich erwähnt wurde der Ort Pantelitz im Jahr 1287. Zimkendorf wurde bereits 1233 erstmals dokumentiert und als Rittergut geführt. Bis zum Jahr 1619 gehörte es der Familie Braun. Danach wechselte das Gut mehrfach den Besitzer, u. a. an den Herzog von Pommern, die schwedische Krone, Johann von Scheven, Heinric von Sodenstern und an die Familie von Pachelbel-Gehag.
Ein Zeugnis der historischen Geschichte ist unter anderem die Pütter Kirche, die aus dem 13. Jahrhundert stammt und die zu den ältesten unserer Gegend zählt. Im Inneren der Kirche sind heute noch Spuren aus der Zeit des Franzosenkrieges 1807
erkennbar. Die Kirche beeindruckt nach wie vor durch ihre reiche Innenausstattung, zum noch vorhandenen Inventar zählt zum Beispiel die Orgel (1829 gebaut von der Firma Buchholz/Orgelbau in Berlin); das 1866 gekaufte Gestühl; der mittelalterliche Taufstein; der Altar, auf dem die originale Mensa aus der Bauzeit liegt und eine barocke Pastorentafel. Vor der Eingangstür befindet sich der Grabstein des Königl. Preuss. Dragonerhauptmanns Borgislaff, Ulrich von Platen (24.08.1724 – 18.11.1800). Auf dem Friedhof der Kirche hat unter anderem auch die Lieblingsschwester von Ernst-Moritz Arndt, Charlotte Dorothea Rassow (1787 – 1855) ihre letzte Ruhestätte gefunden.
Eine weitere Sehenswürdigkeit stellt das ehemalige Pfarrwitwenhaus in Pütte dar, das um 1786 erbaut wurde. Der Name „Pfarrwitwenhaus“ rührt daher, dass zu damaliger Zeit die Witwe eines Pfarrers dieses Haus zu beziehen hatte. Heute wirkt der Maler
Rainer Herold in diesem Haus. Außerdem verbrachte der Dichter und Heimathistoriker Carl Lappe einige Jahre seines Lebens in Pütte. „Durch Jahre voller Streben, durch Krankheit, durch Verlust, selbst durch ein bedrohtes Leben, durch eine sieche Brust
gewann ich eine Hütte in Pütte“. Am Rande von Pütte befindet sich das Naturschutzgebiet „Pütter See“ mit einer Rast- und Badestelle.
In Pantelitz gibt es den „Gemeindetreff für Jedermann“, der von Jung und Alt genutzt werden kann. Unter Anleitung zweier Jugendpfleger werden sowohl die Minis als auch die Jugendlichen betreut. Für die älteren Mitbürger gibt es regelmäßig ein Seniorenfrühstück und einen Kaffeenachmittag.
In Pantelitz entsteht am Schlossberg ein neues Wohngebiet mit ca. 70 Wohneinheiten. Außerdem gibt es im Ort eine Gaststätte, Arztpraxis und einen Kindergarten. Seit dem Jahr 2000 verbindet ein Fahrradweg die Gemeinde Pantelitz mit der Hansestadt
Stralsund und dem Schulstandort Niepars. Pferdefreunde haben die Möglichkeit, im „Pferdeparadies“ Viersdorf ihre Freizeit zu verbringen. In Zimkendorf ist Sitz der Gemeindefeuerwehr. Wie in Pantelitz entsteht auch hier ein neues Wohngebiet, was nach und nach erschlossen wird. Es gibt die Möglichkeit per Fahrrad zum Naturschutzgebiet „Borgwallsee“ zu fahren und diesen zu umfahren.
- Bekanntmachung des Prüfberichtes: Badegewässer nach BadegewLVO MV-2008 inkl. Probeentnahmeprotokoll des Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV vom 18.05.2022; Probeentnahmestelle: Pütter See - (veröffentlicht am 23.05.2022)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuer-/Gebührenbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 06.01.2022)
- Beschluss über die 9. Änderung des Verfahrensgebietes im Flurneuordnungsverfahren Zimkendorf - (veröffentlicht am 20.10.2021)
- Probeentnahmeprotokoll - Untersuchungsauftrag - Badegewässer nach BadegewLVO M-V 2008 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Abteilung Gesundheit)
Badegewässer: BGW 845 Pantelitz-Pütte
(veröffentlicht am 17.08.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung - Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen im Flurneuordnungsverfahren Zimkendorf - (veröffentlicht am 06.07.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuerbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 18.01.2021)
- Baumschutzsatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung-der-Gemeinde-Pantelitz3.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Pantelitz - LESEFASSUNG
(Veröffentlicht am 03.05.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hauptsatzung der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 28.02.2020)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 03.05.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-2015.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-2018.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Abwasserbeseitigung-der-Gemeinde-Pantelitz.pdf
(Veröffentlicht am 12.12.2013)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Pantelitz
(Veröffentlicht am 18.05.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Pantelitz.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Pantelitz.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-der-Gemeinde-Pantelitz1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-im-Gebiet-der-Gemeinde-Pantelitz.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-01.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-02.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Stundungs-Niederschlagungs-und-Erlasssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.