Gemeinde Pantelitz
Die Gemeinde Pantelitz mit ihren Ortsteilen Pantelitz, Pütte, Viersdorf und Zimkendorf liegt etwa 5 km westlich von der Hansestadt Stralsund entfernt. Die Bundesstraße B 105 verläuft mitten durch die Gemeinde Pantelitz und gewährleistet so eine gute Verkehrsanbindung. Auch alle anderen Gemeindestraßen sind in den letzten Jahren neu ausgebaut worden.
Erstmalig urkundlich erwähnt wurde der Ort Pantelitz im Jahr 1287. Zimkendorf wurde bereits 1233 erstmals dokumentiert und als Rittergut geführt. Bis zum Jahr 1619 gehörte es der Familie Braun. Danach wechselte das Gut mehrfach den Besitzer, u. a. an den Herzog von Pommern, die schwedische Krone, Johann von Scheven, Heinric von Sodenstern und an die Familie von Pachelbel-Gehag.
Ein Zeugnis der historischen Geschichte ist unter anderem die Pütter Kirche, die aus dem 13. Jahrhundert stammt und die zu den ältesten unserer Gegend zählt. Im Inneren der Kirche sind heute noch Spuren aus der Zeit des Franzosenkrieges 1807
erkennbar. Die Kirche beeindruckt nach wie vor durch ihre reiche Innenausstattung, zum noch vorhandenen Inventar zählt zum Beispiel die Orgel (1829 gebaut von der Firma Buchholz/Orgelbau in Berlin); das 1866 gekaufte Gestühl; der mittelalterliche Taufstein; der Altar, auf dem die originale Mensa aus der Bauzeit liegt und eine barocke Pastorentafel. Vor der Eingangstür befindet sich der Grabstein des Königl. Preuss. Dragonerhauptmanns Borgislaff, Ulrich von Platen (24.08.1724 – 18.11.1800). Auf dem Friedhof der Kirche hat unter anderem auch die Lieblingsschwester von Ernst-Moritz Arndt, Charlotte Dorothea Rassow (1787 – 1855) ihre letzte Ruhestätte gefunden.
Eine weitere Sehenswürdigkeit stellt das ehemalige Pfarrwitwenhaus in Pütte dar, das um 1786 erbaut wurde. Der Name „Pfarrwitwenhaus“ rührt daher, dass zu damaliger Zeit die Witwe eines Pfarrers dieses Haus zu beziehen hatte. Heute wirkt der Maler
Rainer Herold in diesem Haus. Außerdem verbrachte der Dichter und Heimathistoriker Carl Lappe einige Jahre seines Lebens in Pütte. „Durch Jahre voller Streben, durch Krankheit, durch Verlust, selbst durch ein bedrohtes Leben, durch eine sieche Brust
gewann ich eine Hütte in Pütte“. Am Rande von Pütte befindet sich das Naturschutzgebiet „Pütter See“ mit einer Rast- und Badestelle.
In Pantelitz gibt es den „Gemeindetreff für Jedermann“, der von Jung und Alt genutzt werden kann. Unter Anleitung zweier Jugendpfleger werden sowohl die Minis als auch die Jugendlichen betreut. Für die älteren Mitbürger gibt es regelmäßig ein Seniorenfrühstück und einen Kaffeenachmittag.
In Pantelitz entsteht am Schlossberg ein neues Wohngebiet mit ca. 70 Wohneinheiten. Außerdem gibt es im Ort eine Gaststätte, Arztpraxis und einen Kindergarten. Seit dem Jahr 2000 verbindet ein Fahrradweg die Gemeinde Pantelitz mit der Hansestadt
Stralsund und dem Schulstandort Niepars. Pferdefreunde haben die Möglichkeit, im „Pferdeparadies“ Viersdorf ihre Freizeit zu verbringen. In Zimkendorf ist Sitz der Gemeindefeuerwehr. Wie in Pantelitz entsteht auch hier ein neues Wohngebiet, was nach und nach erschlossen wird. Es gibt die Möglichkeit per Fahrrad zum Naturschutzgebiet „Borgwallsee“ zu fahren und diesen zu umfahren.
Veröffentlicht am 02.12.2024
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Veröffentlicht am 28.11.2024
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- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses GV Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 14.06.2024
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Lüssow.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Niepars.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Pantelitz.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Steinhagen.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Wendorf.pdf
- Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses BM Gemeinde Zarrendorf.pdf
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- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Jakobsdorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Lüssow.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Niepars.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Pantelitz.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Steinhagen.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Wendorf.pdf
- Wahlvorschläge Bürgermeister-in und Gemeindevertretung Gemeinde Zarrendorf.pdf
Veröffentlicht am 21.03.2024
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Veröffentlicht am 14.07.2014
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Veröffentlicht am 14.01.2014
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Veröffentlicht am 08.10.2012
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Veröffentlicht am 15.05.2012
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Veröffentlicht am 30.05.2011
Veröffentlicht am 01.11.2010
Veröffentlicht am 24.11.2009
Veröffentlicht am 31.03.2009
Veröffentlicht am 10.06.2008
Veröffentlicht am 19.03.2008
Veröffentlicht am 26.11.2007
Veröffentlicht am 23.01.2007
Veröffentlicht am 28.09.2005
Veröffentlicht am 19.05.2004
Veröffentlicht am 27.05.2003
Veröffentlicht am 21.11.2000
Veröffentlicht am 01.01.1971
- Baumschutzsatzung
(Veröffentlicht am 27.05.2003)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 08.10.2012)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 08.10.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Kostenersatzsatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 04.10.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 19.03.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung
(Veröffentlicht am 10.06.2008)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung
(Veröffentlicht am 30.05.2011)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Abwasserbeseitigung-der-Gemeinde-Pantelitz.pdf
(Veröffentlicht am 12.12.2013)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zimkendorf - Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 29.09.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Pantelitz - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 21.12.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Pantelitz
(Veröffentlicht am 09.01.2018)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Pantelitz (Inkrafttreten am 01.01.2024)
(Veröffentlicht am 28.09.2023)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Pantelitz (Sondernutzungsgebührensatzung)
(Veröffentlicht am 15.05.2012)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- LESEFASSUNG der Satzung der Gemeinde Pantelitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste" - Stand 01.01.2024
(Veröffentlicht am 04.01.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Barthe Küste - Pantelitz
(Veröffentlicht am 02.12.2019)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Änderungssatzung der Gemeinde Pantelitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Barthe/Küste"
(Veröffentlicht am 04.01.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Pantelitz ab dem Jahr 2025
(Veröffentlicht am 02.12.2024)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-2018.pdf
(Veröffentlicht am 04.12.2017)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - Hebesatzsatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-2015.pdf
(Veröffentlicht am 04.05.2015)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung öffentlicher Straßen Wege und Plätze im Gebiet der Gemeinde Pantelitz
(Veröffentlicht am 15.05.2012)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung
(Veröffentlicht am 19.05.2004)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2025
(Veröffentlicht am 02.12.2024) - Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2024
(Veröffentlicht am 08.12.2023) - Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2023
(Veröffentlicht am 06.12.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2022
(Veröffentlicht am 13.12.2021) - Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2021
(Veröffentlicht am 15.12.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2020
- Haushaltssatzung der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-für-das-Jahr-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Pantelitz-2015.pdf
Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2020 - veröffentlicht am 31.05.2024
Jahresabschluss 2019 - veröffentlicht am 23.05.2023
Jahresabschluss 2018 - veröffentlicht am 13.07.2022
Jahresabschluss 2017 - veröffentlicht am 29.09.2021
Jahresabschluss 2016 - veröffentlicht am 15.12.2020
Jahresabschluss 2015 - veröffentlicht am 15.12.2020
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
- Spendenbericht der Gemeinde Pantelitz für das Jahr 2023 (veröffentlicht am 19.02.2024)
- Spendenbericht der Gemeinde Pantelitz für das Jahr 2022 (veröffentlicht am 12.01.2023)
- Spenden für das Jahr 2021: keine
- Spenden für das Jahr 2020: keine
- Spendenbericht der Gemeinde Pantelitz für das Jahr 2019
- Spendenbericht der Gemeinde Pantelitz für das Jahr 2018
Beteiligungsbericht der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2022 - veröffentlicht am 20.11.2023
Beteiligungsbericht der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2021 - veröffentlicht am 02.11.2022
Beteiligungsbericht der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Pantelitz für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020
Räumlichkeiten für private Feiern oder Veranstaltungen
Die Gemeinde Pantelitz bietet für die stundenweise Nutzung bzw. ganztägige Veranstaltungen (Feiern, Jubiläen etc.) folgende Räumlichkeiten zur Anmietung an: