Gemeinde Jakobsdorf
Im südlichen Teil des Amtes Niepars liegt die Gemeinde Jakobsdorf. Vier Ortschaften, Nienhagen, Jakobsdorf, Grünkordshagen und Berthke, bilden die Gemeinde. Die Landwirtschaft ist der führende Wirtschaftszweig. Die Agrar-GmbH hat ihren Sitz in Jakobsdorf. Große Waldgebiete umgeben unsere Gemeinde. Die reiche Vogelwelt legt Zeugnis ab von der intakten Natur. Ein Radwanderweg durchquert unser Gebiet. Er führt von Negast über Pennin, Nienhagen und Endingen nach Velgast. Von geschichtlicher Bedeutung ist der Mönchstein in Grünkordshagen. Er erinnert an die Tötung eines Mönches im Jahr 1490. Die plattdeutsche Inschrift lautet:
„Alle de her henne gan ik bidde se en klen stan unde de bidde got korte tid make sele pnye quid.“ |
“Alle, die hier hin gehen, bitte ich, etwas stehen zu bleiben und kurze Zeit zu Gott zu beten, damit der die Qualen der Seele schnell beendet.” |
Auf der anderen Seite des Steins steht: „Im Jahre des Herrn 1490, zwei Tage nach dem Fest in Vocavit (lat. Name des ersten Fastensonntags) starb Bruder Detmarus Moordorf. Betet für ihn.“ Wer diesen Stein jetzt betrachten will, muss sich in die Steinhägener
Kirche bemühen. Der Stein wurde dahin versetzt, um eine weitere Zerstörung durch die Witterung, vor allem durch den sauren Regen zu verhindern. In Grünkordshagen befindet sich die Gaststätte „Zu den drei Birken“. Die Gaststätte ist auch für Familienfeiern empfehlenswert. In Berthke bietet die „Pension Berthke“ Übernachtungen mit Frühstück an.
Seit 1996 bemüht sich die Gemeinde Jakobsdorf um die Wiederherstellung des Parkes des ehemaligen Klosterversorgungsgutes Endingen von 1273. Die Ruine des vorreformatorischen Gutsgebäudes wurde wieder freigelegt, der Park gestaltet und eine Konzertwiese hergerichtet, auf der alljährlich das Endinger Parkkonzert mit klassischer Musik veranstaltet wird.
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuer-/Gebührenbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 06.01.2022)
- Beschluss über die 9. Änderung des Verfahrensgebietes im Flurneuordnungsverfahren Zimkendorf - (veröffentlicht am 20.10.2021)
- Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin
- Vermessungsobjekt: Gemeinde Jakobsdorf, Gemarkung Jakobsdorf, Flur 1, Flurstück 11/1
- Lagebezeichnung: Schmiedeweg 5 - (veröffentlicht am 20.07.2021) - Öffentliche Bekanntmachung: Mitteilung eines Grenztermins
- Vermessungsobjekt: Gemeinde Jakobsdorf, Gemarkung Jakobsdorf, Flur 1, Flurstück 11/1
- Lagebezeichnung: Schmiedeweg 5 - (veröffentlicht am 20.07.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung - Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen im Flurneuordnungsverfahren Zimkendorf - (veröffentlicht am 06.07.2021)
- Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahressteuerbescheiden des Amtes Niepars - (veröffentlicht am 19.01.2021)
- Abwassergebührensatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Feuerwehrgebührensatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hauptsatzung der Gemeinde Jakobsdorf.pdf
(Veröffentlicht am 03.03.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
(Veröffentlicht am 29.04.2022)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2016.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Hebesatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2017.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Abwasserbeseitigung-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 1. Änderungssatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Jakobsdorf (Abwasserbeseitigungssatzung)
(Veröffentlicht am 09.12.2021)Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Entschädigung-von-Funktionsträgern-der-Freiwilligen-Feuerwehr-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Satzung-über-die-Erhebung-einer-Hundesteuer-in-der-Gemeinde-Jakobsdorf1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungsgebührensatzung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Sondernutzungssatzung-öffentlicher-Straßen-Wege-und-Plätze-im-Gebiet-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- StraßenbaubeitragssatzungSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Straßenreinigungssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Stundungs-Niederschlagungs-und-Erlasssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-1.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-3.-Änderung1.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-4.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-5.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- Wasser-und-Bodenverbandssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-6.-Änderung.pdfSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Haushaltssatzungen
- Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommer-Rügen über die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016 der Gemeinde Jakobsdorf
(Veröffentlicht am 25.03.2022) - Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
(Veröffentlicht am 26.11.2020) - Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2020
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2019
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-für-das-Haushaltsjahr-2018.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-für-das-Haushaltsjahr-2017.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-für-das-Haushaltsjahr-2016.pdf
- Haushaltssatzung-der-Gemeinde-Jakobsdorf-2015.pdf
- Spenden für das Jahr 2021: keine
- Spenden für das Jahr 2020: keine
- Spendenbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Jahr 2019
- Spendenbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Jahr 2018
Beteiligungsbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2020 - veröffentlicht am 06.10.2021
Beteiligungsbericht der Gemeinde Jakobsdorf für das Haushaltsjahr 2019 - veröffentlicht am 21.12.2020
Räumlichkeiten für private Feiern oder Veranstaltungen
Die Gemeinde Jakobsdorf bietet für eine ganztägige Nutzung für Veranstaltungen (Feiern, Jubiläen etc.) folgende Räumlichkeiten zur Anmietung an: