Nachrichten des Amtes Niepars
Elektronische Rechnungsstellung - Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber; Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen/Leistungen für das Amt Niepars oder eines der amtsangehörigen Gemeinden erbringen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.
Daher besteht seit dem 01.04.2023 die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.
Weitere Informationen sowie die Leitweg-IDs des Amtes sowie der Gemeinden finden Sie (hier)